Der Ausbildungsbonus im Überblick



Der Ausbildungsbonus kommt


Im Juli startet die Bundesregierung eine Qualifizierungsinitiative, mit der in den kommenden Jahren bundesweit mindestens 100.000 zusätzliche betriebliche Ausbildungsverhältnisse gefördert werden sollen. Für die Betriebe ist dabei vor allem der Ausbildungsbonus wichtig. Damit sollen insbesondere Jugendliche gefördert werden, die schon in früheren Jahren die allgemeinbildende Schule verlassen haben und bei der Lehrstellensuche erfolglos waren.

Junge Menschen finden nicht auf Anhieb einen Ausbildungsplatz. Für sie kann der Ausbildungsbonus eine wichtige Unterstützung sein.


Wer kann den Ausbildungsbonus bekommen?


Grundsätzlich wird der Bonus für Altbewerber ohne Schulabschluss, mit Sonderschulabschluss oder Hauptschulabschluss gezahlt. Er kann auch für Altbewerber mit mittlerem Schulabschluss gewährt werden. Förderfähig sind zusätzliche Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung. Ferner wird auch die zusätzliche Ausbildung von lernbeeinträchtigten oder sozial benachteiligten jungen Menschen gefördert, die bereits im Vorjahr oder früher die allgemein bildende Schule verlassen haben. Außerdem können Unternehmen in der Regel einen Ausbildungsbonus erhalten, wenn sie Auszubildende zusätzlich ausbilden, die Ihren Ausbildungsplatz wegen Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des Ausbildungsbetriebes verloren haben.


Was ist ein zusätzlicher Ausbildungsplatz?


"Zusätzlich" ist ein betrieblicher Ausbildungsplatz, wenn bei Ausbildungsbeginn die Zahl der Ausbildungsverhältnisse in dem Betrieb durch den neuen Ausbildungsvertrag höher ist, als sie es im Durchschnitt der drei vorhergehenden Jahre war. Stichtag für die Zählung der früheren Ausbildungsverhältnisse ist jeweils der 31. Dezember.


Ab wann wird der Ausbildungsbonus gezahlt?


Das Gesetz mit den Rahmenbedingungen zum Ausbildungsbonus wird voraussichtlich Ende Juli in Kraft treten. Ein Ausbildungsbonus kann somit dann für diejenigen Ausbildungsverträge gezahlt werden, die zwischen dem 1. Juli 2008 und dem 31. Dezember 2010 beginnen. Wichtig ist, dass Arbeitgeber vor Beginn der Ausbildung den Antrag auf Zahlung des Ausbildungsbonus bei der Agentur für Arbeit stellen.


Wie hoch ist der Ausbildungsbonus?


Der Ausbildungsbonus beträgt 4.000, 5.000 oder 6.000 Euro, abhängig von der für das erste Ausbildungsjahr tariflich vereinbarten oder ortsüblichen Ausbildungsvergütung. Für behinderte und schwerbehinderte junge Menschen erhöht sich der Bonus um 30 Prozent. Die erste Hälfte des Ausbildungsbonus wird nach Ablauf der Probezeit und der Rest nach Anmeldung des Auszubildenden zur Abschlussprüfung gezahlt.


Wer zahlt den Ausbildungsbonus?


Die Kosten für den Ausbildungsbonus werden von der Bundesagentur für Arbeit getragen.


Weitere Informationen?


Arbeitgeber, die weitergehende Informationen zu den Förderungskonditionen benötigen, sollten sich bereits jetzt mit dem Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur in Verbindung setzen. Er ist unter der speziell für Arbeitgeber eingerichteten Rufnummer: 01801-66-44-66* zu erreichen.

(* 3,9 Cent/Minute aus dem Festnetz der dt. Telekom, Mobilfunknetzpreise können abweichen)