Der Ausbildungsbonus im Überblick



1. Was ist der Ausbildungsbonus


Der Ausbildungsbonus ist ein einmaliger pauschaler Zuschuss für die Schaffung und Durchführung eines zusätzlichen betrieblichen Ausbildungsverhältnisses. Er soll einen Teil der einem Arbeitgeber durch die zusätzliche Ausbildung entstehenden Kosten ausgleichen. Der Ausbildungsbonus ist eine bis Ende 2010 befristete Leistung der Arbeitsförderung.




2. Wer kann den Ausbildungsbonus bekommen?


Der Ausbildungsbonus ist eine Leistung an Arbeitgeber. Nur Arbeitgeber, die einen förderungsbedürftigen Jugendlichen zusätzlich betrieblich ausbilden, können mit dem Ausbildungsbonus gefördert werden.
Die Zusätzlichkeit kann bei Übernahme eines Auszubildenden, dessen Ausbildungsvertrag aufgrund von Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des ausbildenden Betriebes vorzeitig beendet worden ist, entfallen.


3. Für wessen Ausbildung kann der Ausbildungsbonus gezahlt werden?


Der Ausbildungsbonus wird für die Ausbildung eines Altbewerbers gezahlt, der keinen Schulabschluss, einen Sonderschulabschluss oder einen Hauptschulabschluss hat. Altbewerber sind Personen, die bereits im Vorjahr oder früher die allgemein bildende Schule verlassen und sich bereits für das Vorjahr oder früher erfolglos um eine betriebliche Ausbildung bemüht haben.
Ein Jugendlicher hat sich um eine betriebliche Ausbildung bemüht, wenn er bei der Agentur für Arbeit oder bei dem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende Ausbildung suchend gemeldet war oder den Nachweis von mindestens fünf abgelehnten Bewerbungen je Kalenderjahr für ein Ausbildungsverhältnis erbringt.
Der Ausbildungsbonus wird auch für die Ausbildung eines lernbeeinträchtigten oder sozial benachteiligten jungen Menschen, der bereits im Vorjahr oder früher die allgemein bildende Schule verlassen hat, gezahlt.

In den genannten Fällen besteht - bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen - ein Anspruch auf den Ausbildungsbonus.

Als Ermessensleistung kann der Ausbildungsbonus auch für die Ausbildung eines Altbewerbers mit einem mittleren Schulabschluss oder - wenn er sich bereits für die beiden vorhergehenden Jahre und früher erfolglos um eine berufliche Ausbildung bemüht hat - auch mit einem höheren Schulabschluss gezahlt werden.
Der Ausbildungsbonus kann auch bei Ausbildung eines Auszubildenden, der seinen Ausbildungsplatz wegen Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des Betriebes verloren hat, an den neuen Ausbildungsbetrieb erbracht werden.


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