Ausbildungsstellen-Altbewerber-Programm





Altbewerberprogramm/Altbewerberinnenprogramm


Das Altbewerberprogramm fördert Ausbildungsplätzen für hessische Altbewerber/innen, die die allgemeinbildenden Schulen höchstens mit einem Hauptschulabschluss verlassen haben und die sich bereits im Vorjahr oder früher bei einer örtlichen Agentur für Arbeit oder einem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) vergeblich um einen Ausbildungsplatz bemüht haben.

Nicht gefördert werden Ausbildungsverhältnisse, die direkt im Anschluss an eine Einstiegsqualifizierung (EQJ) beginnen, d.h. die im gleichen Jahr beginnen, wie die Einstiegsqualifizierung endet.


Achtung!
Die Anträge müssen vor Ausbildungsbeginn beim Regierungspräsidium Kassel eingegangen sein,
letzter Tag für die Beantragung der Fördermittel ist der 31.08.2011


Die zur Förderung anstehenden Auszubildenden
dürfen bei Ausbildungsbeginn im Antrag stellenden Betrieb das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
müssen bei Ausbildungsbeginn mit Hauptwohnsitz in Hessen gemeldet sein
dürfen mit dem Antragsteller/Gesellschafter oder den Antragstellern/Gesellschaftern nicht verheiratet oder im ersten oder zweiten Grad verwandt sein
dürfen noch keine andere abgeschlossene Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz (BbiG) oder Handwerksordnung (HWO) haben
müssen ihre Ausbildung im Antragsjahr beginnen
dürfen maximal einen Hauptschulabschluss haben


Die Gewährung von Zuschüssen zu Ausbildungsvergütungen aus anderen öffentlichen Haushalten schließt eine Förderung nach diesem Programm aus.
Die Altbewerbereigenschaft wird von der zuständigen Arbeitsagentur, der Optionskommune oder dem Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), bei der sich der Jugendliche bereits im Vorjahr oder früher vergeblich um einen Ausbildungsplatz bemüht hat, bescheinigt.
Der Zuschuss beträgt
monatlich maximal 65 v. H. der tariflichen Ausbildungsvergütung für das erste Ausbildungsjahr und
maximal 35 v. H. der tariflichen Ausbildungsvergütung für das zweite Ausbildungsjahr.
Das dritte Ausbildungsjahr wird nicht gefördert.


Für die Zuschussberechnung sind die von der zuständigen Stelle nach dem BBiG/HwO im Ausbildungsvertrag genehmigten Ausbildungsvergütungen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Ausbildungsvertrags und die im Ausbildungsvertrag vorgesehene Ausbildungsdauer maßgebend


Ihre Ansprechpartnerinnen beim Regierungspräsidium Kassel:


Hannelore Schrammel  
Tel.: 05 61 10 6 - 34 16
Fax: 05 61 10 6 - 16 62
e-Mail: hannelore.schrammel@rpks.hessen.de

Petra Jung
Tel.: 05 61 10 6 - 34 14
Fax: 05 61 10 6 - 16 62
e-Mail: petra.jung@rpks.hessen.de