Das Altbewerberprogramm fördert Ausbildungsplätzen für hessische Altbewerber/innen, die die allgemeinbildenden Schulen höchstens mit einem Hauptschulabschluss verlassen haben und die sich bereits im Vorjahr oder früher bei einer örtlichen Agentur für Arbeit oder einem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) vergeblich um einen Ausbildungsplatz bemüht haben.
Nicht gefördert werden Ausbildungsverhältnisse, die direkt im Anschluss an eine Einstiegsqualifizierung (EQJ) beginnen, d.h. die im gleichen Jahr beginnen, wie die Einstiegsqualifizierung endet.
Achtung! Die Anträge müssen vor Ausbildungsbeginn beim Regierungspräsidium Kassel eingegangen sein, letzter Tag für die Beantragung der Fördermittel ist der 31.08.2011
Die zur Förderung anstehenden Auszubildenden dürfen bei Ausbildungsbeginn im Antrag stellenden Betrieb das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben müssen bei Ausbildungsbeginn mit Hauptwohnsitz in Hessen gemeldet sein dürfen mit dem Antragsteller/Gesellschafter oder den Antragstellern/Gesellschaftern nicht verheiratet oder im ersten oder zweiten Grad verwandt sein dürfen noch keine andere abgeschlossene Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz (BbiG) oder Handwerksordnung (HWO) haben müssen ihre Ausbildung im Antragsjahr beginnen dürfen maximal einen Hauptschulabschluss haben
Die Gewährung von Zuschüssen zu Ausbildungsvergütungen aus anderen öffentlichen Haushalten schließt eine Förderung nach diesem Programm aus. Die Altbewerbereigenschaft wird von der zuständigen Arbeitsagentur, der Optionskommune oder dem Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), bei der sich der Jugendliche bereits im Vorjahr oder früher vergeblich um einen Ausbildungsplatz bemüht hat, bescheinigt. Der Zuschuss beträgt monatlich maximal 65 v. H. der tariflichen Ausbildungsvergütung für das erste Ausbildungsjahr und maximal 35 v. H. der tariflichen Ausbildungsvergütung für das zweite Ausbildungsjahr. Das dritte Ausbildungsjahr wird nicht gefördert.
Für die Zuschussberechnung sind die von der zuständigen Stelle nach dem BBiG/HwO im Ausbildungsvertrag genehmigten Ausbildungsvergütungen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Ausbildungsvertrags und die im Ausbildungsvertrag vorgesehene Ausbildungsdauer maßgebend
Ihre Ansprechpartnerinnen beim Regierungspräsidium Kassel: